Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vertragspartner / Geltung

1.1 Vertragspartner von Kunde ist Vetoria Records – Alexander Neumann Tonträgervertrieb, Skalitzer Str. 100, 10997 Berlin (nachfolgend „Vetoria Records“ genannt)

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Vetoria Records, d.h. sämtliche Geschäfte, Lieferungen und Leistungen von Vetoria Records mit bzw. an Kunde. Die AGB werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Diese AGB sind jederzeit auf der Website von Vetoria Records abrufbar.

2. Angebote, Bestellung und Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote von Vetoria Records sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot an Vetoria Records dar, welches Vetoria Records mit Versendung der Bestellung oder der schriftlichen Bestätigung der Bestellung annimmt. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht an den Kunden versendet werden können oder die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Das Shop-Angebot gilt nur für Erwachsene. Minderjährige können demnach keine Bestellungen tätigen.

2.2 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt sind.

2.3 Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behält sich Vetoria Records ausdrücklich vor.

3. Preise

In dem Webshop von Vetoria Records sind die Preise in EURO inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen, soweit die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht explizit ausgewiesen ist. Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Etwaige landesübliche Einfuhrumsatzsteuern etc. sind von dem Kunden zu tragen.

4. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

4.1 Der Kaufpreis inklusive sämtlicher Kosten ist ab Rechnungslegung fällig, die Zahlungen sind rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu leisten, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungsmodus schriftlich vereinbart wird.

4.2 Soweit der Kunde sich in Verzug befindet, ist Vetoria Records berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.3 Zahlungsmöglichkeiten:
• per Lastschrift: Der Kunde gibt bei der Bestellung seine Bankdaten an und berechtigt Vetoria Records den entsprechenden Kaufbetrag bei seiner Bank vor der Lieferung abzubuchen. Die Bankdaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
• per Vorkasse: Nach Eingang der Kundenbestellung, wird dem Kunden per E-Mail die Kontoverbindung von Vetoria Records übersendet und der Kunde überweist den Rechnungsbetrag. Nach Eingang der Zahlung wird die Bestellung entsprechend der Regelungen dieser AGB ausgeliefert.

4.4 Gegen Ansprüche von Vetoria Records kann nur dann aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt; erst mit der vollständigen Bezahlung der Ware geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden.

6. Versandkosten

6.1 Zusätzlich zum Warenwert sind die beim Bestellabschluss ausgewiesenen Versandkosten zu entrichten.

6.2 Vetoria Records behält sich ausdrücklich das Recht vor, falls erforderlich und bedingt durch die Eigenart des Auftrages (insbesondere z.B. bei Versand ins Nicht-Europäische Ausland; bei Bestellungen von größeren Stückzahlen), in Rücksprache mit dem Kunden höhere Versandkosten zu verlangen. Soweit der Kunde einer Anpassung der Versandkosten nicht zustimmt, hat der Kunde die Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren. Eine etwaig bereits getätigte Gegenleistung wird dann unverzüglich zurückerstattet.

7. Lieferung

7.1 Sofern nicht anders vereinbart und die Ware vorrätig ist, erfolgt die Lieferung ab Lager an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

7.2 Soweit Vetoria Records im Falle eines Vertragsschlusses ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist Vetoria Records berechtigt, dem Kunden gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Eine etwaig bereits getätigte Gegenleistung wird dann unverzüglich zurückerstattet.

7.3 Soweit eine Lieferung an den Kunden aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich ist, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

7.4 Der Versand erfolgt auf das Risiko und die Gefahr des Kunden hin.

8. Widerrufsrecht

8.1 Widerrufsbelehrung:
Als Verbraucher haben Sie, der Kunde, das Recht, den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu widerrufen. Vorgenannte Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der bestellten Ware bei Ihnen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN:

Vetoria Records
c/o Alexander Neumann
Skalitzer Str. 100
10997 Berlin
oder per e-Mail:
frage[at]vetoria.de

8.2 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie Vetoria Records gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies jedoch dann nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr von Vetoria Records zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für Vetoria Records mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.

8.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
• zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
• zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
• zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

9. Gewährleistung – Haftungsbeschränkungen

9.1 Vetoria Records haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Haftung nicht gemäß der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist. Eine Abtretung entsprechender Ansprüche ist ausgeschlossen.

9.2 Betr. etwaiger Textil- und Druckprodukte gilt folgende Haftungsbeschränkung:
• Eventuell geringe farbliche Abweichungen zwischen Abbildungen und der gelieferten Ware sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
• Es wird bei Textilprodukten keine Haftung für Mängel übernommen, die auf einen Verstoß gegen die Pflegeanleitung zurückzuführen sind. Textilien sind vor dem Tragen entsprechend der Pflegeanleitung zu waschen und zu trocknen.

9.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für nicht offensichtliche Mängel die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde diese Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, Vetoria Records die Überprüfung der fehlerhaften Ware zu gestatten. Ist der Kunde Kaufmann und ist die Geltendmachung des Mangelanspruchs nicht ausgeschlossen worden, so leistet Vetoria Records für Mängel zunächst nach Wahl des Kunden Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Ist der Kunde hingegen Verbraucher, so haben Sie zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Vetoria Records ist jedoch berechtigt, die Art der vom Verbraucherkunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucherkunden bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

9.5 Im Fall einer Nacherfüllung ist der Kunde jedoch verpflichtet, die mangelhafte Ware innerhalb von 30 Tagen an Vetoria Records herauszugeben sowie für seinen Gebrauchsvorteil Wertersatz zu leisten – jeweils entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

9.6 Keine Gewährleistungspflicht besteht für Schäden durch normale Abnutzung sowie unsachgemäße Handhabung. Bei Rücksendung zu Recht beanstandeter Ware trägt Vetoria Records die Gefahr und Kosten. Die erneute Zustellung der Ware erfolgt ebenfalls auf Kosten von Vetoria Records.

9.7 Schadensersatzansprüche gegen Vetoria Records sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Vetoria Records oder dessen Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Vetoria Records nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch Vetoria Records oder dessen Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Vorstehende Haftungsbegrenzung betrifft vertragliche sowie außervertragliche Ansprüche, gilt jedoch nicht für Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch Vetoria Records resultieren. Soweit Vetoria Records für leichte Fahrlässigkeit haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10. Datenschutz

Im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden hält sich Vetoria Records an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Vetoria Records ist insoweit berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren ist Vetoria Records nach geltendem Recht befugt, von Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit einzuholen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.

12. Rechtswahl

Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

Stand: Dezember 2009